Verfassungsgerichtshof B100/98

B100/98Verfassungsgericht28.09.2000

Regest

Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan, Ortsbildschutz, Nachbarrechte, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Derogation, lex specialis, Übergangsbestimmung, Rechtsüberleitung, Verordnungserlassung, Verordnung Kundmachung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B100/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.2000

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch wegen Anwendung rechtswidriger genereller Normen in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

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