Verfassungsgerichtshof B2602/97

B2602/97Verfassungsgericht28.09.2000

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2602/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.2000

Spruch

1. Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

2. Der Bescheid wird aufgehoben.

3. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit

S 20.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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