Verfassungsgerichtshof B2623/97

B2623/97Verfassungsgericht30.09.2000

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2623/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 15.000,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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