Verfassungsgerichtshof G55/00

G55/00Verfassungsgericht30.09.2000

Regest

Dienstrecht, Krankenanstalten, Oberste Organe der Vollziehung, Weisungsgebundenheit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G55/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.2000

Spruch

I. §27 Abs2 erster Satz des Kärntner Krankenanstalten-Betriebsgesetzes, LGBl. 1993/44, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

II. Der Landeshauptmann von Kärnten ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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