Verfassungsgerichtshof B2590/97

B2590/97Verfassungsgericht03.10.2000

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2590/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.2000

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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