Verfassungsgerichtshof V59/98

V59/98Verfassungsgericht04.10.2000

Regest

Straßenpolizei, Halte(Park-)verbot

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V59/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.2000

Spruch

Punkt 6.3 der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien vom 22. Mai 1981, Z MA 46-V-2-62/80, im Zusammenhang mit der einen Bestandteil der Verordnung bildenden Beilage, womit in der Taborstraße ONr. 14 bis ONr. 16 ein Halte- und Parkverbot, Montag bis Freitag (werktags) von 16.00 bis 18.30 Uhr verordnet wurde, war gesetzwidrig.

Die Wiener Landesregierung ist zur Kundmachung dieses Ausspruchs im Landesgesetzblatt verpflichtet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.