Verfassungsgerichtshof G37/00

G37/00Verfassungsgericht04.10.2000

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Gemeinderecht, Aufsichtsrecht (Gemeinde), VfGH / Anlaßverfahren, VfGH / Legitimation

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G37/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.2000

Spruch

Das Wort "spätestens" in §100 Abs2 Stmk. Gemeindeordnung, LGBl. für Steiermark Nr. 115/1967, wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.

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