Verfassungsgerichtshof B1829/99

B1829/99Verfassungsgericht09.10.2000

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1829/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.2000

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung sowie wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit ATS 32.200,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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