Verfassungsgerichtshof B1824/99

B1824/99Verfassungsgericht09.10.2000

Regest

Behördenzuständigkeit, Bescheid Spruch, Krankenanstalten, Kostenersatz, Aufwandersatz, Sozialversicherung, Vereinbarungen nach Art15a B-VG, Anwendbarkeit Vereinbarung nach Art15a B-VG, VfGH / Prüfungsmaßstab, Zivilrecht, Zinsen, Privatrecht - öffentliches Recht, Kollegialbehörde, Transformation (von Vereinbarungen nach Art15a B-VG)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1824/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.2000

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Spruchpunkt 1 des Bescheides weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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