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B1824/99•Verfassungsgerichtshof B1824/99
B1824/99Verfassungsgericht09.10.2000
Behördenzuständigkeit, Bescheid Spruch, Krankenanstalten, Kostenersatz, Aufwandersatz, Sozialversicherung, Vereinbarungen nach Art15a B-VG, Anwendbarkeit Vereinbarung nach Art15a B-VG, VfGH / Prüfungsmaßstab, Zivilrecht, Zinsen, Privatrecht - öffentliches Recht, Kollegialbehörde, Transformation (von Vereinbarungen nach Art15a B-VG)
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Spruchpunkt 1 des Bescheides weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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