Verfassungsgerichtshof B1564/00

B1564/00Verfassungsgericht11.10.2000

Regest

VfGH / Verfügung einstweilige, EU-Recht, EU-Recht Richtlinie, Rechtsschutz, Vergabewesen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1564/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.2000

Spruch

Dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung wird keine Folge gegeben.

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