Verfassungsgerichtshof G112/98

G112/98Verfassungsgericht12.10.2000

Regest

Sozialversicherung, Unfallversicherung, Versehrtenrente, VfGH / Kosten, VfGH / Verwerfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G112/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.2000

Spruch

I. Die Wortfolge "und beträgt die durch diese neuerliche Schädigung allein verursachte Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 10 vH" in §210 Abs1 erster Satz des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955 idF des ArtIII Z6 der 41. Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 111/1986, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt I kundzumachen.

II. Im übrigen wird der Antrag abgewiesen.

III. Kosten werden nicht zugesprochen.

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