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B2074/98 ua•Verfassungsgerichtshof B2074/98 ua
B2074/98 uaVerfassungsgericht27.11.2000
Rechtskraft, VfGH / Anwaltszwang, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Kosten, VfGH / Prozeßvollmacht, VfGH / Sachentscheidung Wirkung, VfGH / Verfahrenshilfe
Die Eingabe wird, soweit sie die "Nichtigerklärung" des hg. Erkenntnisses vom 14. Juni 2000, B2074/98, und die Beigebung eines Rechtsanwaltes zur Verfahrenshilfe im genannten Beschwerdeverfahren anstrebt, zurückgewiesen.
Der Antrag auf Befreiung von der Eingabegebühr im Verfahren B2074/98 wird zurückgewiesen.
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