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V55/00•Verfassungsgerichtshof V55/00
V55/00Verfassungsgericht27.11.2000
Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Garagen, Nachbarrechte, VfGH / Präjudizialität, Rechte subjektive öffentliche
Die Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hallwang vom 27. Dezember 1996 "Bebauungsplan der Grundstufe, (§28 ROG 1992), SO - Bereich Mayrwies", kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde Hallwang in der Zeit zwischen 15. Jänner 1997 und 29. Jänner 1997, wird, soweit sie auf dem Grundstück GP 2110/14, KG Hallwang I, die Baugrenzlinie der Garage zum Grundstück GP 2117/2 festlegt, nicht als gesetzwidrig aufgehoben.
Im Übrigen wird das Verordnungsprüfungsverfahren eingestellt.
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