Verfassungsgerichtshof B630/00

B630/00Verfassungsgericht27.11.2000

Regest

VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B630/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2000

Spruch

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist schuldig, der beteiligten Partei, H B Aktiengesellschaft, zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit ATS 27.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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