Verfassungsgerichtshof B490/00

B490/00Verfassungsgericht13.12.2000

Regest

Vergabewesen, Behördenzuständigkeit, EU-Recht, EU-Recht Richtlinie

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B490/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.2000

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist verpflichtet, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 32.200,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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