Verfassungsgerichtshof V101/99

V101/99Verfassungsgericht28.11.2000

Regest

Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung, VfGH / Prüfungsgegenstand

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V101/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.2000

Spruch

1. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 13. März 1990, Z10-D-88109, in der Fassung der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 28. Juni 1990, Z10-D-88109, mit der gemäß §43 Abs1 litb StVO 1960 im gesamten Ortsgebiet von Gießhübl eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h angeordnet wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

2. Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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