Verfassungsgerichtshof A9/99

A9/99Verfassungsgericht28.11.2000

Regest

Bindung (der Verwaltungsbehörden an Tatbestandsmerkmale), Straßenpolizei, Abschleppung, Halte(Park-)verbot, Verwaltungsverfahren, Vorfrage, VfGH / Klagen, Halteverbot und Parkverbot siehe Halte(Park-)verbot

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A9/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.2000

Spruch

Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei die Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung ihres Kfz zuzüglich 4 % Zinsen seit 20. Juni 1998 sowie die Prozeßkosten binnen 14 Tagen zu bezahlen, wird abgewiesen.

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