Verfassungsgerichtshof B2008/98

B2008/98Verfassungsgericht02.12.2000

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2008/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird insoweit aufgehoben, als der Berufung gegen Punkt 4 des Schuldspruches nicht stattgegeben wird.

Die Bundeskammer der Architekten- und Ingenieurkonsulenten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit ATS 29.500,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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