Verfassungsgerichtshof A14/97

A14/97Verfassungsgericht04.12.2000

Regest

Zustellung, VfGH / Klagen, Zivilrecht, Bereicherung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A14/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.2000

Spruch

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, an die klagende Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters S 35.000,-- samt 4 % Zinsen seit 22.8.1997 binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der klagenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters S 120,-- an anteiligen Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Im übrigen wird das Klagebegehren abgewiesen.

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