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G18/00•Verfassungsgerichtshof G18/00
G18/00Verfassungsgericht04.12.2000
Apotheken, Hausapotheken, Übergangsbestimmung, Vertrauensschutz
§62 Abs1 Apothekengesetz, RGBl. Nr. 5/1907, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 120/1998, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2001 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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