Verfassungsgerichtshof B2010/99

B2010/99Verfassungsgericht12.12.2000

Regest

Behördenzuständigkeit, Beleihung, EU-Recht Richtlinie, Abgabenbegriff, Gebühr (ÜbernahmeG), Börsewesen, Börse, Kollegialbehörde, Äquivalenzprinzip, Anhörungsrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2010/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2000

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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