Verfassungsgerichtshof B2623/97

B2623/97Verfassungsgericht12.12.2000

Regest

VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2623/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2000

Spruch

Die Landeshauptstadt Graz ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 5.500,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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