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B1688/97 ua•Verfassungsgerichtshof B1688/97 ua
B1688/97 uaVerfassungsgericht12.12.2000
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 18.000,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger fExekution zu bezahlen.
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