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KR1/00 ua•Verfassungsgerichtshof KR1/00 ua
KR1/00 uaVerfassungsgericht12.12.2000
Bezüge, Datenschutz, EU-Recht Vorabentscheidung, Rechnungshof
I. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Art234 EGV folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt:
1. Sind die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, insbesondere jene über den Datenschutz so auszulegen, daß sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die ein staatliches Organ zur Erhebung und Weiterleitung von Einkommensdaten zum Zweck der Veröffentlichung der Namen und Einkommen der Dienstnehmer
verpflichten?
2. Für den Fall, daß der Europäische Gerichtshof die gestellte Frage zumindest teilweise bejaht:
Sind jene Bestimmungen, die einer nationalen Regelung des geschilderten Inhalts entgegenstehen, in dem Sinn unmittelbar anwendbar, daß sich die zur Offenlegung verpflichteten Personen auf sie berufen können, um eine Anwendung entgegenstehender nationaler Vorschriften zu verhindern?
II. Die Verfahren zur Klärung der zwischen dem Rechnungshof und seinen Antragsgegnern bestehenden Meinungsverschiedenheiten werden nach Vorliegen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs fortgesetzt werden.
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