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B1475/97 ua•Verfassungsgerichtshof B1475/97 ua
B1475/97 uaVerfassungsgericht13.12.2000
Auslegung eines Bescheides, Bescheid Rechtskraft, Vergabewesen, Abänderung und Behebung von amtswegen, VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit insgesamt S 36.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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