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G95/00•Verfassungsgerichtshof G95/00
G95/00Verfassungsgericht13.12.2000
Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, Krankenanstalten
Die Wortfolge "im Land Salzburg gelegenen," in §5 Abs1 lita Z1 Salzburger Krankenanstaltengesetz 1975, LGBl. Nr. 97/1975 idF LGBl. Nr. 46/1998 war verfassungswidrig.
Die Wortfolge "im Land Salzburg gelegenen," in §7 Abs1 lita Z1 Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 - SKAG, LGBl. Nr. 24/2000 wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Landeshauptmann von Salzburg ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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