Verfassungsgerichtshof B1552/99 ua

B1552/99 uaVerfassungsgericht14.12.2000

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1552/99 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.2000

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Justiz) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen, und zwar:

den Beschwerdeführern zu B1552/99 zusammen S 33.550,-, den Beschwerdeführerinnen zu B73/00, zu B74/00 und

zu B317/00 je S 29.500,-, und

den Beschwerdeführern zu B1178,1179/00 zusammen S 34.700,-.

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