Verfassungsgerichtshof B1103/99

B1103/99Verfassungsgericht26.02.2001

Regest

Auslegung eines Bescheides, Behördenzuständigkeit, Bescheid Begründung, EU-Recht, Rechtsschutz, Vergabewesen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1103/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetztlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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