Verfassungsgerichtshof G43/00

G43/00Verfassungsgericht26.02.2001

Regest

EU-Recht, Rechtsschutz, Vergabewesen, VfGH / Präjudizialität

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G43/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.2001

Spruch

Die Wortfolge ", wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer mindestens 400 000 ECU," in §9 Abs1 Z1 des Bundesvergabegesetzes 1997, BGBl. I Nr. 56, war verfassungswidrig.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruchs im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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