Verfassungsgerichtshof B1893/99

B1893/99Verfassungsgericht27.02.2001

Regest

Versammlungsrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1893/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit ÖS 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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