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V58/00•Verfassungsgerichtshof V58/00
V58/00Verfassungsgericht27.02.2001
Straßenpolizei, Halte(Park-)Verbot, Verordnungserlassung, Anhörungsrecht
1. Die Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Dürnstein an der Donau vom 9. Mai 1995, mit der für die Zeit von 15. März bis 15. November eines jeden Jahres, täglich von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, ein Parkverbot in näher bezeichneten Wegparzellen der KG Dürnstein und der KG Oberloiben verfügt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 2001 in Kraft.
2. Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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