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G130/00 ua•Verfassungsgerichtshof G130/00 ua
G130/00 uaVerfassungsgericht27.02.2001
Abfallwirtschaft, VfGH / Aufhebung Wirkung
1. Die Wortfolge "von 50 000" in §39 Abs1 lita Abfallwirtschaftsgesetz 1990, BGBl. 1990/325 in der Fassung BGBl. I 1998/151, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
2. Die aufgehobene Wortfolge ist auch in dem beim Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg zur Zl. UVS-5/10.965/2-2000 anhängigen Verfahren und auch in den beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich zu den Zlen. Senat-HO-00-009, Senat-WB-00-001, Senat-TU-00-020, Senat PL-99-242, Senat-MD-00-021 und Senat-BN-00-028 anhängigen Verfahren nicht mehr anzuwenden.
3. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
4. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
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