Verfassungsgerichtshof B583/00

B583/00Verfassungsgericht27.02.2001

Regest

Fremdenpolizei, Schubhaft, Fremdenrecht, Ermittlungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B583/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2001

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 27.000,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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