Verfassungsgerichtshof B621/98

B621/98Verfassungsgericht03.03.2001

Regest

Finanzverfahren, Rückzahlung Finanzverfahren, Säumniszuschlag, Zinsen, Auslegung verfassungskonforme, Analogie

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B621/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.2001

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch wegen Anwendung rechtswidriger genereller Normen in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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