Verfassungsgerichtshof G87/00

G87/00Verfassungsgericht03.03.2001

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Gewerberecht, Betriebsanlagen, Umweltschutz, Parteistellung Gewerberecht, VfGH / Präjudizialität, Nachbarrechte

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G87/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.2001

Spruch

§359b Abs4 Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 63/1997, war verfassungswidrig.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruchs im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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