Verfassungsgerichtshof B158/00

B158/00Verfassungsgericht06.03.2001

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Behördenzuständigkeit, Fremdenrecht, Polizei, Sicherheitspolizei, Unabhängiger Verwaltungssenat, Verwaltungsverfahren, Zuständigkeit örtliche, Mißhandlung, Folter, Recht auf Leben, Erbrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B158/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Verlassenschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.