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G114/00•Verfassungsgerichtshof G114/00
G114/00Verfassungsgericht08.03.2001
Fremdenverkehr, Abgaben, Fremdenverkehr, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang
§35 Abs1 des Salzburger Fremdenverkehrsgesetzes, LGBl. für Salzburg Nr. 94/1985, in der Fassung LGBl. Nr. 16/1998, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2001 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Landeshauptmann von Salzburg ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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