Verfassungsgerichtshof B1651/99

B1651/99Verfassungsgericht10.03.2001

Regest

Bergrecht, Bundesverwaltung mittelbare, Übergangsbestimmung, Kompetenz Bund - Länder, Berücksichtigungsprinzip, Kompetenz Bund - Länder Bergrecht, Kompetenz Bund - Länder Gewerbe und Industrie, Kompetenz Bund - Länder Raumplanung, Vertrauensschutz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1651/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Gesellschaft durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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