Verfassungsgerichtshof B1886/98

B1886/98Verfassungsgericht14.03.2001

Regest

Rundfunk, Regionalradio, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1886/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.2001

Spruch

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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