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B2271/00•Verfassungsgerichtshof B2271/00
B2271/00Verfassungsgericht04.04.2001
VfGH / Wirkung aufschiebende
Dem in der Beschwerdesache der C Gesellschaft für Telekommunikation mbH, gegen den Bescheid der Telekom-Control Österreichische Gesellschaft für Telekommunikationsregulierung mbH vom 31. Oktober 2000 gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß §85 Abs2 und 4 VerfGG 1953 F o l g e gegeben.
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