Verfassungsgerichtshof B1840/98

B1840/98Verfassungsgericht11.06.2001

Regest

EU-Recht, EU-Recht Richtlinie, Vergabewesen, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1840/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.2001

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, den Österreichischen Bundesbahnen, zuhanden ihres Rechtsvertreters, die mit S 27.000,-- und dem Bund (Finanzprokuratur) die mit S 22.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.