Verfassungsgerichtshof B268/00

B268/00Verfassungsgericht12.06.2001

Regest

Bindung (der Verwaltungsbehörden an Gerichtsakte), Bindung (der Verwaltungsbehörden an Tatbestandsmerkmale), Dienstrecht, Disziplinarrecht Beamte, Dienstrechtsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B268/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.2001

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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