Verfassungsgerichtshof V4/01

V4/01Verfassungsgericht13.06.2001

Regest

Legalitätsprinzip, Rechtsanwälte Versorgung, Selbstverwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V4/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.2001

Spruch

Die Ergänzung der Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer für Kärnten, Teil B: Zusatzpension, in der Fassung des Beschlusses der außerordentlichen Plenarversammlung der Rechtsanwaltskammer für Kärnten vom 4. Juni 1997, kundgemacht im Anwaltsblatt 1997, S 544 und 545, genehmigt mit Bescheid des Bundesministers für Justiz vom 19. August 1997, war bis zum Ablauf des 31. Mai 1999 gesetzwidrig.

Der Bundesminister für Justiz ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.

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