Verfassungsgerichtshof B733/00

B733/00Verfassungsgericht13.06.2001

Regest

Kollegialbehörde, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B733/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Einvernehmensrechtsanwaltes die mit S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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