Verfassungsgerichtshof G25/99 ua

G25/99 uaVerfassungsgericht16.06.2001

Regest

Geltung Gesetz, Verordnungsbegriff, Gerichtsbarkeit Trennung von der Verwaltung, Rechtsüberleitung, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsgegenstand, VfGH / Prüfungsumfang, Zivilprozeß, Eherecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G25/99 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.2001

Spruch

Den Anträgen wird keine Folge gegeben, soweit sie die Wortfolge "dem Bande nach oder" betreffen. Im übrigen werden sie zurückgewiesen.

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