Verfassungsgerichtshof V32/01 ua

V32/01 uaVerfassungsgericht19.06.2001

Regest

Sozialversicherung, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Verwerfungsumfang, Wirtschaftstreuhänder Versorgung, Selbstverwaltung, berufliche Vertretungen, Legalitätsprinzip, Determinierungsgebot, Pensionsrecht, Bescheid Rechtsmittelbelehrung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V32/01 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.2001

Spruch

I. Die Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der

Wirtschaftstreuhänder, beschlossen am 14. April 2000, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Nr. 2/2000, war gesetzwidrig.

II. Die Beitragsordnung für die Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, beschlossen vom Kammertag am 14. April 2000, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Nr. 2/2000, war gesetzwidrig.

III. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.

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