Verfassungsgerichtshof B1587/00 - B1588/00; B1615/00; B1666/00

B1587/00 - B1588/00; B1615/00; B1666/00Verfassungsgericht19.06.2001

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1587/00 - B1588/00,B1615/00,B1666/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungen in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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