Verfassungsgerichtshof B395/99

B395/99Verfassungsgericht20.06.2001

Regest

VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Kompetenzkonflikt, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B395/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.2001

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Gemeinde Wien ist schuldig, dem beschwerdeführenden Verein zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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