Verfassungsgerichtshof G5/01 ua

G5/01 uaVerfassungsgericht20.06.2001

Regest

Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, Fremdenrecht, Geltungsbereich (persönlicher) eines Gesetzes

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G5/01 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.2001

Spruch

I. Die Wortfolge ", sofern sie über einen Aufenthaltstitel gemäß dem Fremdengesetz 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75/1997, verfügen" in litl des §1 Abs2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975 idF BGBl. I Nr. 78/1997, und der Abs8 des §3 dieses Gesetzes idF BGBl. Nr. 895/1995 werden als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.

II. Kosten werden nicht zugesprochen.

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