Verfassungsgerichtshof B735/01; G176/01

B735/01; G176/01Verfassungsgericht20.06.2001

Regest

Baurecht, Baubewilligung, VfGH / Individualantrag

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B735/01, G176/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.2001

Spruch

I. Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

II. Die Anträge, "§71a und §71b der Wiener Bauordnung infolge Verfassungswidrigkeit auf(zu)heben," werden zurückgewiesen.

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